Baurecht für Baufirmen

DAS BAURECHT BEINHALTET EINE SEHR GROSSE BANDBREITE AN RECHTLICHEN PROBLEMFELDERN.

Damit es nach Möglichkeit gar nicht erst zu Problemen kommt, ist eine fachliche Beratung schon vor einem Vertragsabschluss zu empfehlen. Ein individueller Vertrag, der die konkreten vertraglichen Pflichten objektbezogen regelt, erspart Ärger und hat den Vorteil kostengünstiger zu sein, als spätere außergerichtliche und/oder gerichtliche Streitigkeiten.

Während der Bauphase ergeben sich immer wieder Änderungen oder Ergänzungen, die mündlich besprochen, leider aber nicht schriftlich festgehalten werden. Monate oder Jahre später ist es dann immer schwierig, nachzuweisen, wer wann wo wie was gesagt hat.

Deswegen: in jede Seitentasche einer Arbeitshose passt ein kleines Notizbuch mit Kugelschreiber, das sofort eingesetzt werden kann. Die Änderung oder Ergänzung kurz notieren und von beiden Vertragsparteien unterschreiben, dann gibt es später keine Probleme.

Wenn das Notizbuch trotzdem nicht zur Hand sein sollte: nach Rückkehr in das Büro per Mail oder Fax den Inhalt der Besprechung sofort schriftlich bestätigen. Das gilt nicht nur für Firmen, sondern auch für alle, die ähnlich einer kaufmännischen Tätigkeit im Rechtsverkehr auftreten, also auch für Architekten.

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Kanzlei Robert Seidler

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